Die bisher geltende Beschränkung bei privaten Veranstaltungen aus herausragendem Anlass wurde nicht erweitert und bleibt weiterhin bestehen.* Allerdings wurden Anpassungen vorgenommen, damit im Falle einer Steigung der Infektionszahlen in Städten und Landkreisen reagiert werden kann.
Anpassung 1: Private Feiern aus herausragendem Anlass müssen, falls sie außerhalb des privaten Raumes stattfinden, drei Tage vorher dem Ordnungsamt gemeldet werden, falls Ihr mindestens 50 Teilnehmer erwartet.
Anpassung 2: Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 sind Feiern im öffentlichen Raum nur bis zu 50 Teilnehmer erlaubt und bei einer Inzidenz von 50 sinkt die Teilnehmeranzahl auf 25.**
Hierbei gilt für Euch zu beachten, dass die geplanten Beschränkungen bei Überschreiten des Grenzwertes fürs Erste nur Feiern betreffen, die im öffentlichen Raum gefeiert werden, z.B. in einer angemieteten Location. Feiern im privaten Räumen haben bisher hingegen keine konkreten Beschränkungen und werden regional im eintreffenden Fall entschieden.
Das heißt: Feiern im privaten Garten oder in den eigenen Räumlichkeiten müssen nicht angemeldet werden.
Weiterhin gilt bei allen Feiern auf die aktuellen Hygiene-Richtlinien zu achten sowie die Kontaktverfolgung der Teilnehmer zu gewährleisten.
Wir freuen uns weiterhin Euch bei Euren anstehenden Feierlichkeiten zu unterstützen. Durch unsere Option des kontaktlosen Caterings und unseren Hygiene-Vorkehrungen achten wir auf Eure und die Gesundheit unserer Mitarbeiter. Zusätzlich garantieren wir Euch im Falle eines Ausfalls Eurer Feier aufgrund von behördlichen Auflagen, diese kostenfrei bei uns zu stornieren.
Kontaktiert uns gerne unverbindlich und lasst euch professionell von unseren Catering- und Event-Experten beraten!
*Quelle: Corona-Schutzverordnung Land NRW,§ 13 Absatz 5
**Quelle & Titelbild Land NRW